Kompressoren sind meist unproblematische Arbeitsmittel und erreichen bei sachgemäßer Handhabung lange Lebenszeiten. Wesentlich für das richtige Handling ist dabei auch der Aspekt Sicherheit. Daher müssen Druckluftanlagen und -behälter, die von der Druckgeräterichtlinie und der Betriebssicherheitsverordnung erfasst werden, Schicherheitsprüfungen unterzogen werden. Wir bei Ruhrmann bieten einen umfassenden Service rund um die Sicherheit Ihrer Druckluft gemäß BetrSichV und Druckgeräterichtlinie PED-2014/68/EU.
Bei Ihren neuen Anlagen kümmern wir uns um die Vorbereitung der Inbetriebnahmeprüfung. Im Betrieb übernehmen wir die Vorbereitung zur wiederkehrenden Prüfung. In vielen Fällen können wir diese wiederkehrenden Prüfungen sowie Ersatzprüfungen als sogenannte „befähigte Person“ sogar selbst durchführen. Auch wenn gerade keine Prüfung ansteht, unterstützen wir Sie beim sicheren Betrieb Ihrer Anlagen, z.B. durch eine Ultraschallmessung bei Behältern oder indem wir Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen technischen Unterlagen für die Gefährdungsbeurteilung unterstützen.